Geschlossene Grenze, offener Konflikt: Am 11. Mai dürfen alle Golfplätze in der Schweiz wieder öffnen, am gleichen Tag startet das Golfspiel auch in Frankreich. Aktuell weiß allerdings noch niemand, wann die Grenzen für die Schweizer Mitglieder von Bossey, Esery, Maison Blanche, Basel, LaLargue oder St. Apollinaire geöffnet werden. Man sei in engen Kontakt mit den französischen Behörden, heisst es dazu von den betroffenen Clubs. Beat Imwinkelried, Präsident des Golf&Country Club Basel sagt: „Wir fühlen uns als Schweizer Golfclub, der aber seinen Platz in Frankreich hat. Wir sind gerne bei Swiss Golf und unsere Verbundenheit mit der Schweizer Golffamilie ist gross.“
Ähnlich klar klingt es auch bei Daniel Weber, dem Betreiber von St. Apollinaire: „Wir sind und bleiben bei Swiss Golf“. Auch für die Präsidentin des Golfclubs Esery, Monika Jeanrenaud ist die Haltung zum Schweizerischen Dachverband klar: „Wir sind stolz Mitglied bei Swiss Golf zu sein und danken dem Vorstand für die in den letzten Wochen geleistete Arbeit“, sagt Monika Jeanrenaud.
Drei Schweizer Clubs mit Anlagen auf deutschem Bundesgebiet
Anders ist die Gemütslage bei drei Schweizer Clubs mit Anlagen in Deutschland. In einem Brief an den Vorstand von Swiss Golf zeigen sie sich entrüstet über die vermeintliche Tatenlosigkeit des Verbands in Bezug auf die grenzüberschreitenden Spielmöglichkeiten ihrer Schweizer Mitglieder. Zurzeit sind sowohl die Golfplätze als auch die Grenzen zu Baden-Württemberg geschlossen. Trotzdem zeigen sich die drei Clubs Rheinblick, Obere Alp und Markgräflerland entrüstet und fordern eine ”Klärung der Verbandszugehörigkeit ausländischer Verbandsmitglieder“.
„Wir haben eng mit dem Golfverband Baden-Württemberg zusammengearbeitet und uns darüber hinaus juristisch beraten lassen“, erläutert Swiss Golf Präsident Reto Bieler die spezielle Situation an den Grenzen. Dabei sei allen klar gewesen, dass eine Intervention bei den offiziellen Stellen in der Schweiz und in Deutschland wenig zielführend, ja im schlimmsten Fall kontraproduktiv gewesen wäre. In den Erläuterungen zu der gültigen COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates, steht: „Einkaufen im benachbarten Ausland ist keine absolute Notwendigkeit“, und ist deshalb verboten. Dies gilt auch für den Sportbereich.
„Selbstverständlich werden wir uns mit den Präsidenten der drei Clubs im Juni zusammensetzen und ihre speziellen Bedürfnisse klären. Wenn diese mit unserem Angebot übereinstimmen, freut uns dies. Wenn die Gemeinsamkeiten zu klein sind, werden wir den geordneten Austritt gemeinsam skizzieren“, erläutert Bieler.
Eine ähnlich skurrile Situation gibt es auch im deutsch-österreichischen Grenzgebiet.