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Golfball Rollback – neue Regularien für Golfbälle

USGA und R&A gaben kürzlich bekannt, dass es eine neue Regulierung für Golfbälle geben wird. Die Testbedingungen für Golfbälle wurden überarbeitet, um den stetig höheren Schlagweiten entgegenzuwirken. Die Regelung betrifft auch Freizeitgolfer.

Die United States Golf Association und die R&A verkündeten die Überarbeitung der Testbedingungen für Golfbälle. Die neuen Regelungen werden ab Januar 2028 Anwendung finden. Faktisch werden sich durch den sogenannten Golfball Rollback die Schlagweiten mit den dadurch erforderlichen neuen Golfbällen reduzieren. Die Regelung betrifft nicht nur den Profisport, sondern auch Hobbyspieler. Laut USGA sollen die aktualisierten Testbedingungen jedoch „kaum oder gar keine Auswirkungen auf den Freizeitgolfer“ haben.

Die neuen Balltestbedingungen werden auf eine Schlägerkopfgeschwindigkeit von 125 Meilen pro Stunde, eine Spinrate von 2.200 U/min und einen Abflugwinkel von 11 Grad festgelegt. Die derzeit geltenden Testbedingungen wurden vor 20 Jahren bestimmt. Damals hatte man die Konditionen mit 120 Meilen pro Stunde, 2.520 Umdrehungen pro Minute und einem Startwinkel von 10 Grad festgesetzt.

Für Longhitter bedeutet die Änderung einen voraussichtlichen Distanzverlust von 13 bis 15 Yards, so USGA und R&A. Bei den meisten Tourprofis und männlichen Elite-Amateuren werde mit einer Reduzierung um 9 bis 11 Yards gerechnet, so heißt es, bei Proetten mit einer Reduzierung um 5 bis 7 Yards.

Laut USGA und R&A wird die Änderung der Testgeschwindigkeit für die meisten Freizeitspieler nur eine minimale Auswirkung von 5 Yards oder weniger auf die Schlagweite haben. In ihren Untersuchungen zum Golfball Rollback wurden durchschnittliche Schwunggeschwindigkeiten von 93 Meilen pro Stunde für männliche Golfer und 72 Meilen pro Stunde für Golferinnen angesetzt. Golfbälle, die nur bis 2027 zulässig sind, können von Freizeitspielern bis Januar 2030 verwendet werden, zwei Jahre länger als im Profisport. 

Weitere Informationen zu den neuen Testbedingungen und ihren Auswirkungen finden Sie auf der Webseite der USGA.

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